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Staatliche Fachschule für Lebensmitteltechnik Kulmbach
Interaktiv
#1

Schwarzwälder Schinken muss im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden.

in Diskussionen 14.10.2011 12:17
von Torsten Warratz | 26 Beiträge | 26 Punkte
Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe „Schwarzwälder Schinken“ dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss.

Hiergegen hatten drei Firmen Einspruch erhoben, darunter ein Fleischverarbeitungsbetrieb, der zwar im Schwarzwald Schinken produziert, diesen jedoch neben anderen Produkten zentral in Norddeutschland schneidet und verpackt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den Änderungsantrag des Schutzverbandes zurückgewiesen, weil es der Auffassung war, dass eine derartige Beschränkung der Vermarktungsbedingungen für Schwarzwälder Schinken nicht hinreichend gerechtfertigt sei.

Demgegenüber hat der für den Schutz geographischer Bezeichnungen zuständige 30. Senat des Bundespatentgerichts entschieden, dass die Echtheit von geschnittenem und verpacktem Schwarzwälder Schinken nur dann hinreichend gewährleistet sei, wenn die genannten Verarbeitungsschritte im Schwarzwald durchgeführt werden und dies vor Ort kontrolliert werden kann. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ließ das Gericht nicht zu, die EU-Kommission muss die Änderung noch absegnen.
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#2

Re: Schwarzwälder Schinken muss im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden.

in Diskussionen 08.12.2011 15:01
von Thomas Eberle | 40 Beiträge | 21 Punkte
Quelle: http://www.abraham.de/Download-von-Pressetexten.696.0.html

Gerichtsurteil stellt deutsche Lebensmittelüberwachung in Frage


Seevetal, 14. Oktober 2011

Mit Verwunderung nimmt die Abraham Schinken GmbH ein Urteil des Bundespatentgerichts in Sachen Schwarzwälder Schinken vom 13. Oktober 2011 zur Kenntnis.

Danach soll aufgrund der Beschwerde des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller e.V. das Schneiden und Verpacken des Schinkens ebenfalls im Schwarzwald erfolgen.

Die noch nicht rechtsverbindliche Entscheidung muss erst noch den EU-Gremien zur Prüfung vorgelegt werden und unterstellt, dass die Lebensmittelüberwachung für diese Schinkenspezialität ausschließlich im Schwarzwald erfolgen kann.

Damit wird den Kontrollbehörden in den übrigen Bundesländern die Kompetenz in der Überprüfung von Lebensmitteln aberkannt.

Nach der bisher gültigen Spezifikation der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) Schwarzwälder Schinken ist das Aufschneiden und Verpacken auch außerhalb des sog. Schutzgebietes erlaubt, da die lebensmittelrechtliche Überwachung bundesweit genau so sorgfältig, wie im Schutzgebiet, geregelt ist und stattfindet.

Die Abraham Schinken GmbH und weitere Hersteller von Schwarzwälder Schinken haben diesbezüglich in einem vor dem Deutschen Patent und Markenamt geführten Verfahren bereits im Jahre 2008 klar obsiegt. Nach diesem juristischen Hin & Her wird die endgültige Entscheidung jetzt auf EU-Ebene getroffen. Dieses Verfahren beansprucht erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum. Bis dahin bleibt daher die bestehende Spezifikation in Kraft. Somit kann der im Herzen des Schwarzwalds traditionell im eigenen Betrieb hergestellte Schinken, wie bisher in dem hochmodernen Slice-Zentrum in Harkebrügge aufgeschnitten und verbrauchergerecht verpackt werden. Dies geschieht selbstverständlich unter Kontrolle der zuständigen Behörden.

Das Unternehmen wird nachhaltig sicherstellen, dass auch in Zukunft kein Verbraucher auf Abraham Schwarzwälder Schinken verzichten muss.


Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Molthan van Loon Communications GmbH
Dietrich Schulze van Loon
Am Sandtorkai 68
D-20457 Hamburg
Tel. 040 / 46 06 81 30
dietrich.schulzevanloon@mvlcc.de

Abraham Schinken GmbH
Stephan Holst
Brookdamm 21
D-21217 Seevetal
Tel. 040 / 768 005-327
stephan.holst@abraham.de
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