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  • Thema von Torsten Warratz im Forum Diskussionen
    Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe „Schwarzwälder Schinken“ dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss.

    Hiergegen hatten drei Firmen Einspruch erhoben, darunter ein Fleischverarbeitungsbetrieb, der zwar im Schwarzwald Schinken produziert, diesen jedoch neben anderen Produkten zentral in Norddeutschland schneidet und verpackt.
    Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den Änderungsantrag des Schutzverbandes zurückgewiesen, weil es der Auffassung war, dass eine derartige Beschränkung der Vermarktungsbedingungen für Schwarzwälder Schinken nicht hinreichend gerechtfertigt sei.

    Demgegenüber hat der für den Schutz geographischer Bezeichnungen zuständige 30. Senat des Bundespatentgerichts entschieden, dass die Echtheit von geschnittenem und verpacktem Schwarzwälder Schinken nur dann hinreichend gewährleistet sei, wenn die genannten Verarbeitungsschritte im Schwarzwald durchgeführt werden und dies vor Ort kontrolliert werden kann. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ließ das Gericht nicht zu, die EU-Kommission muss die Änderung noch absegnen.
  • Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe „Schwarzwälder Schinken“ dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss.

    Hiergegen hatten drei Firmen Einspruch erhoben, darunter ein Fleischverarbeitungsbetrieb, der zwar im Schwarzwald Schinken produziert, diesen jedoch neben anderen Produkten zentral in Norddeutschland schneidet und verpackt.
    Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den Änderungsantrag des Schutzverbandes zurückgewiesen, weil es der Auffassung war, dass eine derartige Beschränkung der Vermarktungsbedingungen für Schwarzwälder Schinken nicht hinreichend gerechtfertigt sei.

    Demgegenüber hat der für den Schutz geographischer Bezeichnungen zuständige 30. Senat des Bundespatentgerichts entschieden, dass die Echtheit von geschnittenem und verpacktem Schwarzwälder Schinken nur dann hinreichend gewährleistet sei, wenn die genannten Verarbeitungsschritte im Schwarzwald durchgeführt werden und dies vor Ort kontrolliert werden kann. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ließ das Gericht nicht zu, die EU-Kommission muss die Änderung noch absegnen.
  • Thema von Torsten Warratz im Forum Diskussionen
    Damit mal wieder Leben in unser Forum kommt, steh ich zu meiner Wissenslücke, und hab da etwas für eine Diskussionsrunde.

    Um die Umgebungsluft in den Kühl bzw. Reiferäumen von unerwünschten Bakterien zu hemmen (Produktion von Rohschinken) oder sogar befreien, wurde mir von einer Firma eine Luftentkeimung empfohlen.
    Natürlich würde diese unsere gewollte und gut funktionierende Hausflora nicht angreifen und beschädigen.
    (Die kann da bestimmt zwischen gewollte und ungewollte Bakterien unterscheiden)
    Nun meine Frage:#
    Greift diese Luftentkeimung meine Reifeflora wirklich nicht an?
    (Was ich mir nicht vorstellen kann)
    Ist eine Luftentkeimung kontraproduktiv für meine gewollte Hausflora?
    Gibt es da vielleicht schon Erfahrungswerte,
    und gibt es vielleicht andere Möglichkeiten unerwünschte Bakterien in der Luft zu hemmen oder sogar ab zu töten?
  • Damit mal wieder Leben in unser Forum kommt, steh ich zu meiner Wissenslücke, und hab da etwas für eine Diskussionsrunde.

    Um die Umgebungsluft in den Kühl bzw. Reiferäumen von unerwünschten Bakterien zu hemmen (Produktion von Rohschinken) oder sogar befreien, wurde mir von einer Firma eine Luftentkeimung empfohlen.
    Natürlich würde diese unsere gewollte und gut funktionierende Hausflora nicht angreifen und beschädigen.
    (Die kann da bestimmt zwischen gewollte und ungewollte Bakterien unterscheiden)
    Nun meine Frage:#
    Greift diese Luftentkeimung meine Reifeflora wirklich nicht an?
    (Was ich mir nicht vorstellen kann)
    Ist eine Luftentkeimung kontraproduktiv für meine gewollte Hausflora?
    Gibt es da vielleicht schon Erfahrungswerte,
    und gibt es vielleicht andere Möglichkeiten unerwünschte Bakterien in der Luft zu hemmen oder sogar ab zu töten?
  • Internetseiten von FT-KlassenDatum18.05.2009 16:58
    SW>Also um mal wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kommen. Schon wieder ist eine Seite Offline. Mal eine Frage an die FT34, FT35: Gibt es eine Homepage, der Klasse oder ist eine geplant?

    SW>Bitte einfach mal eine kurze Info!

    SW>Mfg Sascha

    Hey,
    Seite von FT35 ist im Aufbau http://www.ft35.de.vu/

    gruß torsten Warratz
Inhalte des Mitglieds Torsten Warratz
Beiträge: 26

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