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Staatliche Fachschule für Lebensmitteltechnik Kulmbach
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  • Respekt.
    Bin ja mal gespannt ob die Herrschaften hier etwas zu Stande bringen. Vielleicht kannst Du ja auch noch deinen Arbeitgeber aus dem beschaulichen Chiemgau davon überzeugen wie unmoralisch es ist, Fleisch von dem wegen Lohnsklaverei in Kritik geratenen Clemens T aus NRW zu beziehen, um eure hochwertigen Wurstwaren für rund 5,50€/kg im LEH zu verkaufen.
    In diesem Sinne wünsche Ich allen noch einen sonnigen Tag.

  • Servus Rüdiger!
    Ich stimme Dir bei diesem Thema voll und ganz zu.
    Aber.
    Auch wenn Du in Manier des edlen Don Quichotte gegen 30 Riesen zu Felde ziehst. Wenn interessiert das? Niemanden…… Die Antwort von ARD ist eine Standartfloskel und wie ernst soll man im Wahljahr die Aussage eines Politikers nehmen!? Es wird sich nichts ändern weil Politik, Wirtschaft und Verbraucher es nicht anders wollen. Die Leute kaufen sich trotzdem die Levis Jeans aus Bangladesch, das Chinesische Spielzeug für die Kinder und den Schweinehals für 2,99€/kg das der Rumäne ausgebeint hat. Die Verbraucher wollen konsumieren, fressen (nicht essen) und satt sein. Das muss schnell gehen und vor allem billig sein.
    Man redet immer vom mündigen Verbraucher. Aber wo ist dieser verständige, informierte und situationsadäquate Verbraucher?! BSE, Dioxin in Eiern, Fukushima und das Pferd in der Lasagne (um nur ein paar Beispiele der Vergangenheit zu nennen) sind doch längst wieder vergessen!! Hoeneß muss (evtl.) vor Gericht, England hat einen neuen Tronfolger, Dortmund hat Bayern geschlagen und beim Netto kostet die gemischte Grillplatte 3,-€. Dass wollen die Menschen wissen. Nichts anderes.

    Zum Forum und dem Lemitec Blog noch ein paar Worte. Auch hier bin ich vollkommen deiner Meinung. Es gibt zwei Gruppen von Absolventen. Die erste Gruppe beendet die Zeit in Kulmbach mit dem Titel „staatlich geprüfter Fleischereitechniker“ und die Absolventen in der zweiten Gruppe sind tatsächlich staatlich geprüfte Fleischereitechniker. Und ich wage zu behaupten, dass pro Jahrgang keine Handvoll zur zweiten Gruppe gehört. Das wahre (Berufs)Leben steht in keinem Skript. Und solange die Interessen bei Handys, Party, Saufen, Autos usw. liegt, wird sich an der Beteiligung im Forum und Blog auch in Zukunft (leider) nicht viel ändern. Damit schließt sich wieder der Kreis im ewigen Kampf gegen die Windmühlen.

    Mein Dank und allerhöchsten Respekt gilt den Don Quichottes die nicht Müde werden diese Kämpfe auszufechten.
    In diesem Sinne.
    Viele Grüße
    Alex

  • TE>Unternehmen, die über Steuern ihre Besoldung bzw.Gehalt finanzieren, dass Leben unter Bezug auf Artikel 39 unnötig schwer zu machen, mit Berufung auf ein überholtes Urteil von 2008 - welches nie rechtskräftig wurde! - ist schon etwas heftig.

    Hallo Herr Eberle,

    anbei ein Auszug aus meiner heutigen "Amtspost".

    Auf Sauerstoffhochdruckbehandlung von unverpacktem Frischfleisch muss hingewiesen werden

    Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 9. September 2010 - 13 LA 28/09 - entschieden, dass unverpacktes Frischfleisch, das zur Stabilisierung der roten Fleischfarbe einer Sauerstoffhochdruckbehandlung unterzogen wurde, im Lebensmitteleinzelhandel in der Frischfleischtheke nicht ohne einen Hinweis auf diese Behandlung angeboten werden darf.

    Verbrauchern ist bei Frischfleisch, das in Fertigpackungen angeboten wird, der auf der Verpackung angebrachte Hinweis "unter Schutzatmosphäre verpackt" bekannt. Die verwendeten Gasgemische der Schutzatmosphäre weisen nicht unerhebliche Unterschiede auf. In der öffentlichen Diskussion war vor kurzem die Verwendung von Sauerstoff, der nicht zu einer Verlängerung der Haltbarkeit führt, sondern einem "Vergrauen" des Fleischs entgegenwirkt; eine kräftige rote Fleischfarbe bleibt so länger erhalten. In dem vom Senat entschiedenen Fall geht es um die Übertragung des Farbstabilisierungsverfahrens auf unverpacktes Fleisch, das in einem Supermarkt in der Frischfleischtheke angeboten wird. Bei dem Verfahren wird Sauerstoff unter hohem Druck mehrere Stunden lang in einen Behälter mit Fleisch eingeleitet. Der klagende Lebensmitteleinzelhändler hat auf die Sauerstoffhochdruckbehandlung nicht hingewiesen. Die amtliche Lebensmittelkontrolle hat dies als irreführend beanstandet. Zu Recht, wie der Senat nunmehr entschieden hat. Fehlt eine Kenntlichmachung, liegt eine Irreführung vor, weil die Verbrauchererwartung durch die bloße "Frischeoptik" enttäuscht werden kann.

    Mit der Entscheidung des Senats wird das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 10. Dezember 2008 - 5 A 185/07 - rechtskräftig.

    Wünsche noch einen angenehmen Tag

    Herzlichst
    Alex Altmann
  • Hallo Herr Eberle,

    sie haben Recht. Sie sollten eigentlich keine neue Diskussionsrunde starten. Ziel des Forums der Kulmbacher Techniker sollte doch sein, ehemaligen eine Plattform anzubieten um sich bei fachlichen Problemen auszutauschen.
    Jedoch wurde das letzte wirklich interessante Thema im Mai letzten Jahres erstellt.
    Warum ist das so??
    - Gibt es wirklich so wenig fachliche Probleme?
    - Haben die Techniker/innen nach einer 60-70Stunden/Woche keine Lust mehr sich zusätzlich noch im Forum auszutoben?
    - Oder haben Sie Angst zu viele Interna preiszugeben und fürchten Konsequenzen des Arbeitgebers?

    Was für Gründe es auch immer sein sollten.
    Das Forum der Kulmbacher Techniker sollte nicht nur zu einem Ableger von Facebook oder Lokalisten werden.
    „Hallo mein Name ist…bin….Jahre alt und komm auch ins Rapsheim. Welches Bier wird getrunken und wie viel haltet Ihr so aus??
    Darf ich mein Auto dann schon am Parkplatz der Schule abstellen? usw.“

    Nun zu Ihrem Beitrag Herr Eberle.
    Ein emotionaler Beitrag und doch sehr um Sachlichkeit bemüht bei dem ich Ihnen auch größtenteils zustimme.

    In diesem Sinne.

    Herzlichst

    Alex Altmann
  • Hallo Herr Eberle,
    ebenfalls nichts für ungut, aber den Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) so hinzustellen, dass dieser eigentlich dankbar sein muss, von Unternehmern über Steuergelder „finanziert“ zu werden……..dass empfinde ich als äußerst heftig. Besonders in der heutigen Zeit und nach all den Vorkommnissen die man der Branche zu verdanken hat. Das sind hoffentlich nicht die aktuellen Lehren die Sie Ihren Studenten beim Unterricht vermitteln.

    Wie auch immer.

    Ich nenne jetzt einfach mal einen Begriff, den Sie zu unserer Zeit noch als Ihren Liebling betitelt haben: „experimentelle Rechtssprechung“
    Die Technologie ist noch so neu, dass der Gesetzgeber noch keine passenden Vorschriften zur Kennzeichnung usw. hat.
    Zum Glück gibt es solche Einrichtungen wie die AFFL die sich die Mühe macht, hierzu Richtlinien auf den Weg zu bringen.
    Doch selbst die AFFL ist der Meinung, dass bei loser Abgabe von Frischfleisch über die Anwendung von Sauerstoff informiert werden sollte. Um eben einer Fehlvorstellung (Täuschung) nach §11 LFGB vorzubeugen.
    Nur wie soll informiert werden?! Ob nun Kladde, sonstiger Aushang, oder direkt an der Verkehrsbezeichnung? Das wird die zuständige Behörde situationsbedingt selbst zu entscheiden haben.
    Und zwar mit „§“ 39 LFGB (Der Begriff „Artikel“ ist doch EU-Verordnungen / -Richtlinien vorbehalten, oder?!) und dafür braucht man auch kein Gerichtsurteil. Wir haben ja hier kein angloamerikanisches Rechtssystem bei dem Gerichtsurteile als Gesetzesgrundlage dienen.

    In diesem Sinne.

    Freundlichst
    Alex Altmann


    P.S. Danke für meinen Sold!
  • Hallo,
    aus meinem vorherigen Beitrag möchte ich hier etwas richtig stellen. Sauerstoff ist ein nach Anlage 3 zu §5 Abs. 1 ZZulV unter der Nr. E 948 allgemein zugelassener Zusatzstoff. Seine Zulassung dient dem technologischen Zweck als „Stabilisator“ (Anlage 7, Ziffer 22 ZZulV).
    Es gibt zum Thema „Frischfleisch (lose abgegeben) und Sauerstoffhochdruckbehandlung“ ein Gerichtsurteil aus Braunschweig vom 10.12.2008
    Die kam zu dem Entschluss, dass die durch die Sauerstoffhochdruckbehandlung erzielte stabile Fleischfarbe (3-4Tage anhaltend), gegenüber einem „nicht behandelten“ Stück Fleisch, einer Verbrauchertäuschung nach §11 Abs. 1 LFGB entspricht.
    Daher „muss“ die Sauerstoffhochbehandlung ausreichend kenntlich gemacht werden und zwar am jeweiligen Produkt.

    Ich kann mich jetzt täuschen und lasse mich gerne eines besseren belehren, aber solange diese Richtlinie der AFFL nicht in eine Verordnung oder in ein Gesetz umgesetzt wird, hat diese auch keinen Rechtscharakter.
    Somit wird die jeweilige zuständige Überwachungsbehörde situationsbedingt nach §39 Abs. 1 und 2 LFGB selbst entscheiden ob und wenn ja, wie die Kenntlichmachung bzw. Kennzeichnung über die Anwendung von Sauerstoff bei losen Fleischwaren erfolgen muss.


    Andere Sache. Da hier immer von „behandeln“ gesprochen wird, stellt sich mir folgende Frage. Ist Frischfleisch, dass einer Hochdruckbehandlung unterzogen worden ist, kein Frischfleisch mehr im klassischen Sinne sondern eher eine „Fleischzubereitung“?

    Gruß
    Alex Altmann
  • Hallo Herr Eberle,

    ich hoffe noch diese Woche dieses Interessante Schreiben der AFFl zu erhalten.
    Ich erlaube mir aber in meinem jugendlichen Leichtsinn vorab eine kleine Anmerkung.
    In meiner Fassung der ZZulV befasst sich der §9 Abs. 2 mit der Kenntlichmachung von Süßungsmitteln und nicht mit Sauerstoff, als nicht kennzeichnungspflichtiger Zusatzstoff.
    Eines ist sicher. Sauerstoff ist gesund, denn es erhält uns am Leben. Aber ist Sauerstoff ein Zusatzstoff nach §2 Abs. 3 LFGB? Wenn nein, dann kann es auch nicht mit dem §9 ZZulV in Verbindung gebracht werden.
    Meines Erachtens muss aber diese Abweichung der Verkehrsauffassung deutlich kenntlich gemacht werden und zwar unmittelbar an der Verkehrsbezeichnung.
    Z.B.
    Steak vom Kalb
    „durch Sauerstoffhochdruckbehandlung aufgerötet“


    Für weitere Ausführungen möchte ich vorher aber noch die aktuelle Richtlinie abwarten.
    Wünsche noch einen schönen Abend.

    Mit freundlichen Grüßen
    Altmann
  • Hallo Herr Eberle,

    ich danke Ihnen für die Änderung. Grundsätzlich war es beabsichtigt die Diskussion mit einer Fragestellung zu beginnen und nicht mit einer solch endgültigen Aussage wie im besagten Artikel.

    Ich stimme Ihnen zu, dass hier mit großen Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
    Auch bin ich mir fast sicher, dass ein Großteil der Leser dieser Zeitschrift das ebenso sieht.

    Zehn Projekte (mit mehr als heftigem Hintergrund) für das kommende Studienjahr hören sich durchaus interessant an.
    Wenn wir bis zum 31.12.2009 alle Metzger, Bäcker, Eierpackstellen, Jäger, Hofkäsereien, Eieraufschlagbetriebe, Direktvermarkter, Großküchen und Caterer die es nötig haben nach der Vo (EG) 853/2004 zugelassen haben, werde ich kommendes Jahr sich mehr Zeit haben und gerne zum Tag der offenen Tür am 12.06.2010 kommen.

    Obwohl der Tag immer noch nur 24 Stunden hat und Sie genug zu tun haben, wünsche ich Ihnen dennoch angenehme Sommerferien.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alex Altmann
  • Thema von Alex Altmann im Forum Diskussionen
    Guten morgen zusammen,

    in der Ausgabe 06/2009 der Zeitschrift Fleischwirtschaft veröffentlichte ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Max-Rubner-Institutes in Kulmbach, einen Artikel über die negativen Eigenschaften von hohen Sauerstoffkonzentrationen bei Frischfleisch in MAP-Packungen.

    Er beschreibt darin unter Anderem, dass bereits nach 2 Tagen eine Zunahme der Muskelfaserfestigkeit bei Rindfleischproben messbar sei. Dies sei auf die unter Sauerstoff unnatürliche ausgeprägte Vernetzung des Myosins durch Disulfidbrücken bei gleischzeitiger Abnahme freier Thiole in den Proteinen zurückzuführen.

    Darüber hinaus gäbe es ab einer Sauerstoffkonzentration von 50% einen deutlichen Anstieg des Fettverderbnisindikators TBARS, die sich bei Geruch und Geschmack bemerkbar machen soll.

    Bedenklich finde ich die Ergebnisse bezüglich der Bildung der angeblich toxischen Substanz Cholisteroloxid. Der Wert dieser Substanz soll sich bereits nach 8 Tagen um 200% und nach 15 Tagen um 500% erhöhen.

    Ein dem Fazit vermutet der Autor einen Rückgang der Nachfrage von in MAP-Verpackten Frischfleisch.

    Ich bin zwar Optimist, aber nun meine Frage:
    „Ist das jetzt der Anfang vom Ende für Frischfleisch in MAP-Packungen?“

    Wünsche allen ein schönes Wochenende.

    Gruß, Alex
  • Guten morgen zusammen,

    in der Ausgabe 06/2009 der Zeitschrift Fleischwirtschaft veröffentlichte ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Max-Rubner-Institutes in Kulmbach, einen Artikel über die negativen Eigenschaften von hohen Sauerstoffkonzentrationen bei Frischfleisch in MAP-Packungen.

    Er beschreibt darin unter Anderem, dass bereits nach 2 Tagen eine Zunahme der Muskelfaserfestigkeit bei Rindfleischproben messbar sei. Dies sei auf die unter Sauerstoff unnatürliche ausgeprägte Vernetzung des Myosins durch Disulfidbrücken bei gleischzeitiger Abnahme freier Thiole in den Proteinen zurückzuführen.

    Darüber hinaus gäbe es ab einer Sauerstoffkonzentration von 50% einen deutlichen Anstieg des Fettverderbnisindikators TBARS, die sich bei Geruch und Geschmack bemerkbar machen soll.

    Bedenklich finde ich die Ergebnisse bezüglich der Bildung der angeblich toxischen Substanz Cholisteroloxid. Der Wert dieser Substanz soll sich bereits nach 8 Tagen um 200% und nach 15 Tagen um 500% erhöhen.

    Ein dem Fazit vermutet der Autor einen Rückgang der Nachfrage von in MAP-Verpackten Frischfleisch.

    Ich bin zwar Optimist, aber nun meine Frage:
    „Ist das jetzt der Anfang vom Ende für Frischfleisch in MAP-Packungen?“

    Wünsche allen ein schönes Wochenende.

    Gruß, Alex
Inhalte des Mitglieds Alex Altmann
Beiträge: 18

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